Schwangerschaftsberatung und Familienplanung im Gesundheitszentrum
Diakoniewerk Simeon gGmbH12351 Berlin
telefon: 030 6023158
faks: 030 6021069
e-mail: schwanger@diakoniewerk-simeon.de
internet stranica: http://www.diakoniewerk-simeon.de
Françoise Günther, Dagmar Kramer
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Schwangerschaftsberatung
Terminvereinbarung telefonisch und per Mail.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Terminvereinbarung telefonisch und per Mail. Termine werden kurzfristig vergeben.
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Sie sind schwanger. Plötzlich ist alles anders. Vieles bewegt Sie und Sie haben Fragen? Das Angebot der Schwangerschaftsberatung umfasst eine Fülle an Informationen, Beratung, Hilfe und Unterstützung rund um Schwangerschaft und Geburt. Eine Geburt ist ein Ereignis, aus dem sich weiterer Beratungsbedarf ergeben kann. Sie können sich deshalb gern auch nach der Geburt Ihres Kindes an uns wenden.
Wir sind eine staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle, mit erfahrenen und für die Schwangerschaftskonfliktberatung ausgebildeten Fachkräften.
Unsere Beratung ist ergebnisoffen, vertraulich und auf Wunsch auch anonym. Sie ist unabhängig von Konfession und Herkunft. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Beratung ist für Sie kostenlos.
Beratung, Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft
- Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen, wie Mutterschutz, Elternzeit, Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht
- Informationen zu finanziellen Hilfen, wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Bürgergeld
- Beantragung von Stiftungsmitteln für die Babyerstausstattung (Stiftung Hilfe für die Familie)
- Hilfsangebote im Umgang mit Behörden
- Empfängnisverhütung nach der Geburt
Beratung, Hilfe und Unterstützung im Schwangerschaftskonflikt
- Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB mit Ausgabe des Beratungsscheines
- Informationen über gesetzliche Bestimmungen, öffentliche und finanzielle Hilfen
- Medizinische Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
- Empfängnisverhütung
- Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch
Beratungsregelung
In Deutschland ist unter Einhaltung der Beratungsregelung ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich möglich, wenn:
- der* Ärzt*in die Bescheinigung einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB nachgewiesen wird.
- die Beratung mindesten 3 Tage vor dem Eingriff erfolgt
- die schwangere Frau* den Abbruch verlangt
- die Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis durch eine*n Ärzt*in abgebrochen wird
oblici savetovanja
persönliche Beratung, telefonische Beratung, Online-Beratunguput
japodrška
Diakoniewerk Simeon gGmbH