Landratsamt Lörrach, Fachbereich Gesundheit
Schwangerschaftsberatungsstelle79539 Lörrach
Telefon: 07621 4102101
E-Mail: schwangerschaftsberatung@loerrach-landkreis.de
Website: http://www.landkreis-loerrach.de/schwangerschaft
Frau Imhof und Frau Proios-Schröder
Hinweis
Weitere Beratertelefonnummer: 07621 4102144 Öffnungszeiten der Beratungsstelle: Montag: 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr Donnerstag: 09:30 - 13:30 Uhr und 14:30 - 17:30 Uhr Freitag: 09:30 - 12:30 Uhr
Beschreibung
Schwangerschaftsberatung*
In der Schwangerschaftsberatung erhalten Sie Informationen über Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit Baby.Wir informieren und beraten Sie in Einzel- oder Paargesprächen gerne zu folgenden Themen:- Mutterschutz und Elternzeit- Familienleistungen vor und nach der Geburt, zum Beispiel Mutterschaftsgeld, Kindergeld und Elterngeld- Unterstützung im Umgang mit Behörden- Soziale und finanzielle Hilfen, insbesondere Antragsstellung auf Unterstützung durch die Bundesstiftung “Mutter und Kind” und “Familie in Not”- Ihre neue Rolle als werdende/r Mutter/Vater- Betreuungsmöglichkeiten für Ihr Kind- Psychosoziale Beratung bei seelischen Belastungen, Sorgen und Zweifeln sowie Begleitung bei Pränataldiagnostik- Nachsorge - nicht jede Schwangerschaft und nicht jede Geburt verläuft so, dass die Mutter oder die Eltern danach uneingeschränkt glücklich sind. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Ein Gespräch kann hilfreich sein. *Schwangerschaftskonfliktberatung* Wir unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung.- Persönliche Beratung bei einem Schwangerschaftskonflikt- Informationen zu sozialen und finanziellen Hilfen, insbesondere Antragsstellung auf Unterstützung durch die Bundesstiftung “Mutter und Kind” und “Familie in Not”- Beratung und Begleitung zur vertraulichen Geburt- Im Schwangerschaftskonflikt erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung über die erfolgte Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) gemäß §219 StGB- Nachsorge - unser Beratungsangebot gilt auch, wenn Sie nach einem Schwangerschaftsabbruch mit jemandem reden möchten.Die Beratungsgespräche sind kostenfreu, vertraulich sowie auf Wunsch anonym. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht.
Beratungsarten
persönliche Beratung, telefonische Beratungja
Beratungsschein
jaTräger
Landratsamt Lörrach - Fachbereich Gesundheit